Ex-BND-Chef Hanning verhaftet
Von Alfred-Walter von Staufen
Ein ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes wird nicht festgenommen, weil er beim Mittagessen zu viel aus alten Zeiten erzählt hat. Wenn gegen einen Mann, der beinahe sieben Jahre an der Spitze des deutschen Auslandsnachrichtendienstes stand, wegen landesverräterischer Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrats und geheimdienstlicher Agententätigkeit ermittelt wird, dann geht es nicht mehr um die gelegentlich etwas großspurige Indiskretion eines pensionierten Spitzenbeamten, sondern um die Frage, ob einer der früheren Hüter deutscher Staatsgeheimnisse selbst über Jahre Zugang zu genau jenen Informationen hatte, die vor fremden Staaten geschützt werden sollten. August Hanning wurde am 6. Oktober 2026 festgenommen; sein früherer Büroleiter Manfred D. ebenfalls. Am Morgen des 7. Oktober sollte Hanning dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, während Manfred D. bereits in Untersuchungshaft saß. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. (1)
Fast zweitausend Dokumente – und zwölf Jahre Zeit
Das eigentlich Verstörende an diesem Fall ist weniger die einzelne spektakuläre Geheimakte als die Dauer, die hinter dem Verdacht steht. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen Hanning und sein früherer Büroleiter vermutlich bereits im Frühjahr 2010 vereinbart haben, dass Manfred D. ihm gegen Bezahlung fortlaufend Erkenntnisse des BND beschafft, die Hanning im Rahmen seiner inzwischen aufgenommenen privaten Beratertätigkeit wirtschaftlich verwerten könne. Bis Juni 2022 soll D. seinem ehemaligen Chef annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben, darunter vielfach als Verschlusssache eingestufte Unterlagen, die ausschließlich für interne Zwecke des Nachrichtendienstes vorgesehen waren. (2)
Zweitausend Dokumente sind keine Aktentasche, die nach der Pensionierung versehentlich im Arbeitszimmer stehen blieb. Zweitausend Dokumente wären, sollte sich der Verdacht bestätigen, ein über Jahre bestehender Informationsstrom. Besonders heikel ist dabei, dass Manfred D. nach Hannings Ausscheiden keineswegs aus dem Nachrichtendienst verschwand: Von März 2012 bis März 2026 war er nach Angaben der Bundesanwaltschaft erneut als Büroleiter für mehrere nachfolgende BND-Präsidenten tätig und hatte damit Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen aus einer Zeit, in der Hanning längst Privatmann und Unternehmensberater war. (3)
Was in den Papieren gestanden haben soll
Die Dokumente waren offenbar nicht irgendein Verwaltungsgerümpel über Dienstwagen, Kantinenpläne oder die Renovierung eines Flures. Nach gemeinsamen Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung sollen sich darunter äußerst sensible Berichte zum iranischen Atomprogramm und zur russischen Armee befunden haben. Außerdem sollen nach Angaben aus Sicherheitskreisen Informationen ausländischer Partnerdienste betroffen gewesen sein. Ein Teil des Materials diente nach Darstellung der Ermittler der Vorbereitung der sogenannten nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt, also jener regelmäßigen Runde, in der Spitzenvertreter von Ministerien und Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse zusammenführen. (4)
Hier bekommt die Sache eine Dimension, die über die Person Hanning hinausgeht. Wenn ein ausländischer Partnerdienst Berlin eine hochsensible Information übergibt, dann geschieht das nicht aus Nächstenliebe, sondern unter der Voraussetzung, dass Deutschland mit diesem Wissen so umgeht, wie es zwischen Nachrichtendiensten vereinbart wurde. Reuters berichtet unter Berufung auf die Süddeutsche Zeitung ausdrücklich davon, dass sich unter dem Material auch Informationen befunden haben sollen, die von verbündeten ausländischen Nachrichtendiensten als geheim eingestuft worden waren. (5)
Eine Analyse für einen fremden Dienst
Der entscheidende Vorwurf beginnt dort, wo aus dem Besitz von Informationen ihre mögliche Nutzung für einen ausländischen Akteur wird. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll Hanning in mindestens einem Fall von Manfred D. übermittelte eingestufte Erkenntnisse verwendet haben, um für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Ob dieses Produkt seinen vorgesehenen Empfänger tatsächlich erreichte, konnte nach Angaben der Ermittler bislang nicht festgestellt werden. (6)
Und genau an dieser Stelle taucht Aserbaidschan auf. Nach Recherchen des SPIEGEL, die inzwischen unter anderem von Tagesschau, WDR, Reuters, Tagesspiegel und weiteren Medien aufgegriffen wurden, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass es sich bei dem mutmaßlichen Kontakt um einen Angehörigen des aserbaidschanischen Nachrichtendienstes gehandelt haben könnte und die fragliche Analyse für diesen bestimmt gewesen sein soll. Die Bundesanwaltschaft hat Aserbaidschan bislang ausdrücklich nicht als betroffenen Staat bestätigt und wollte die entsprechende Medienrecherche nicht kommentieren. Hanning gehörte zudem dem Vorstand des Deutsch-Aserbaidschanischen Forums an. All das ist für Ermittler selbstverständlich interessant; es ist aber noch kein Beweis dafür, dass eine geheime BND-Analyse tatsächlich in Baku angekommen ist. (7)
Kasachstan, Russland und China – Wissen als Geschäftsmodell
Auch Hannings geschäftliches Leben nach seiner Beamtenkarriere verdient Aufmerksamkeit, ohne daraus vorschnell eine Spionagegeschichte zu basteln. Nach Recherchen von CORRECTIV gründete Hanning 2010 gemeinsam mit seiner Frau die Unternehmensberatung Hanning Consult; zu deren Kunden gehörte demnach unter anderem Kasachstan, während sich seine wirtschaftlichen Aktivitäten nach den Recherchen auch auf Russland und China erstreckten. Später arbeitete Hanning für das britische Beratungsunternehmen G3 zunächst als Senior Advisor und danach als Regionalleiter für Russland und die ehemaligen Sowjetrepubliken. Die 2018 gegründete GSC4 GmbH bezeichnete Russland, die GUS, Osteuropa, China und den arabischen Raum als Kernmärkte und bot unter anderem Business Intelligence und investigative Dienstleistungen an. (8)
Das ist für sich genommen kein Verbrechen. Ehemalige Spitzenbeamte dürfen beraten, Erfahrungen verkaufen, Risiken einschätzen und Unternehmen erklären, wie Staaten funktionieren. Die Grenze verläuft dort, wo Erfahrung endet und geschütztes Staatswissen beginnt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass aktuelle oder noch immer geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aus dem BND in solche Beratungsprodukte eingeflossen sind, wäre das eben nicht mehr die Vermarktung einer außergewöhnlichen beruflichen Biografie, sondern etwas qualitativ völlig anderes.
Führt von Baku eine Spur nach Moskau?
Hier beginnt die Spekulation – und genau deshalb muss sie als Spekulation kenntlich bleiben. Nachrichtendienste leben vom Austausch von Informationen. Sie geben Erkenntnisse an Partner weiter, vergleichen Quellen, fassen fremde Berichte zusammen und verwenden Informationen, ohne dass das ursprüngliche Dokument jemals den Besitzer wechseln muss. Theoretisch wäre es also durchaus möglich, dass Erkenntnisse, die ein Dienst aus Deutschland erhalten hat, später einem dritten Staat bekannt werden. Dafür müsste kein BND-Papier mit Bundesadler auf einem Schreibtisch in Moskau landen. Schon die Zusammenfassung, wie deutsche Nachrichtendienste die russischen Streitkräfte einschätzen oder welche Erkenntnisse westliche Partner über bestimmte russische Fähigkeiten besitzen, könnte für Moskau wertvoll sein.
Nur gibt es dafür im Fall Hanning bislang keinen öffentlich bekannten Beweis. Im Gegenteil: WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichten nach ihren Informationen ausdrücklich, dass es bei dem konkret untersuchten ausländischen Nachrichtendienstkontakt nicht um Russland gehe; Reuters gibt diese Information ebenfalls wieder. Das bedeutet nicht, dass jede denkbare indirekte Weitergabe an Russland ausgeschlossen wäre. Es bedeutet lediglich, dass man heute nicht seriös schreiben kann, Hanning habe für Russland oder für Wladimir Putin spioniert. (9)
Die Frage darf trotzdem gestellt werden, zumal sich unter dem mutmaßlich beschafften Material Berichte über die russische Armee befunden haben sollen und Hannings berufliche Beratertätigkeit nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst nachweislich auch Russland und den postsowjetischen Raum berührte. Aber eine interessante Verbindung ist noch keine Beweiskette. Gerade bei Geheimdiensten ist die Versuchung groß, aus drei Punkten auf einer Landkarte sofort eine rote Linie zu ziehen. Manchmal gibt es diese Linie. Manchmal gibt es nur drei Punkte.
Und was ist mit NATO-Geheimnissen?
Noch vorsichtiger muss man mit dem Begriff „NATO-Geheimnisse“ umgehen. Öffentlich belegt ist bislang, dass sich unter den fraglichen Dokumenten nach Medienrecherchen Material ausländischer Partnerdienste befunden haben soll und dass Berichte über die russische Armee betroffen gewesen sein sollen. Öffentlich nicht belegt ist dagegen, dass Hanning konkrete NATO-Operationspläne, Truppenbewegungen, Zielplanungen, nukleare Planungen oder vergleichbare militärische Bündnisgeheimnisse erhalten oder einem fremden Staat zugänglich gemacht hätte. (10)
Das ist kein nebensächlicher Unterschied. Der Satz „Material eines Partnerdienstes war betroffen“ ist etwas anderes als die Behauptung „NATO-Kriegspläne gingen an Russland“. Wer beides zusammenschiebt, produziert zwar die bessere Schlagzeile, aber die schlechtere Recherche. Gleichzeitig wäre bereits der erste Fall ernst genug, denn das wichtigste Kapital eines Nachrichtendienstes besteht nicht aus Beton, Satelliten oder gepanzerten Türen, sondern daraus, dass Partner darauf vertrauen, dass eine weitergegebene Information geschützt bleibt.
Da ist noch ein zweiter Nachrichtendienst
Besonders bemerkenswert ist ein Teil der Vorwürfe, der in der öffentlichen Diskussion beinahe untergeht. Hanning soll nach Angaben der Ermittler nicht nur die erwähnte Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden Sicherheitsapparates erstellt haben. Er soll darüber hinaus über mehrere Jahre in intensivem Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden und diesen mit politischen Informationen versorgt haben, wobei die Angaben teilweise auf Material beruht haben sollen, das Manfred D. geliefert hatte. (11)
Damit stehen nach dem derzeit bekannten Ermittlungsstand möglicherweise zwei verschiedene ausländische nachrichtendienstliche Kontakte im Raum. Welcher Staat hinter diesem zweiten Kontakt steht, ist öffentlich nicht bekannt. Wer hier Russland, China, Kasachstan oder irgendein anderes Land einsetzt, schreibt derzeit keinen Bericht mehr, sondern einen Roman. Interessant wird dieser Teil des Verfahrens trotzdem werden, denn er könnte darüber entscheiden, ob wir es am Ende mit einem einzelnen fragwürdigen Beratungsauftrag oder mit einem wesentlich größeren Netzwerk aus Informationen, Kontakten, politischen Einschätzungen und privaten Geschäftsinteressen zu tun haben.
Der Skandal braucht Putin gar nicht
Vielleicht ist das die unbequemste Erkenntnis dieses Falles: Man braucht überhaupt keinen Wladimir Putin, um die Vorwürfe erschütternd zu finden. Sollte sich bestätigen, dass ein ehemaliger Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes über Jahre durch einen Mann aus dem innersten Bereich des BND mit geheimen Informationen versorgt wurde und dieses Material für private wirtschaftliche Zwecke oder gegenüber ausländischen Nachrichtendienstkontakten nutzte, dann wäre der Vorgang auch ohne Moskau einer der schwersten denkbaren Vertrauensbrüche innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur.
Der BND selbst hat nach Bekanntwerden des Verdachts umfangreiche interne Untersuchungen eingeleitet. BND-Präsident Martin Jäger erklärte, bei der inneren Sicherheit könne es keine Kompromisse geben. Sicherheitspolitiker warnen gleichzeitig vor möglichen Schäden im Verhältnis zu ausländischen Partnerdiensten. (12)
Und genau dort beginnt die Frage, die irgendwann jemand in Berlin beantworten muss: Wie konnte ein Mann, der den BND 2005 verlassen hatte, möglicherweise bis 2022 mit aktuellen internen Dokumenten versorgt werden? Ein Nachrichtendienst beschäftigt sich beruflich damit, die Geheimnisse anderer Staaten aufzuspüren. Wenn er über Jahre nicht bemerkt haben sollte, dass seine eigenen Geheimnisse das Haus verlassen, wäre das eine Ironie, über die man lachen könnte, wenn die Sache nicht so verdammt ernst wäre.
Moralischer Schluss: Ein Staatsgeheimnis gehört keinem Staatsdiener
Der Fall Hanning erzählt, lange bevor irgendein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat, etwas Grundsätzliches über Macht, Wissen und persönliche Verantwortung. Wer einmal Zugang zu den verborgenen Räumen eines Staates erhält, besitzt dieses Wissen nicht. Er bekommt es anvertraut. Ein Minister besitzt seine Akten nicht, ein General besitzt seine Operationspläne nicht, ein Geheimdienstchef besitzt weder die Quellen seines Dienstes noch die Erkenntnisse fremder Partner, und mit dem Eintritt in den Ruhestand verwandelt sich staatliches Geheimwissen nicht plötzlich in privates Betriebskapital.
Gerade Menschen, die viele Jahre an der Spitze von Sicherheitsbehörden standen, müssten diesen Unterschied besser verstehen als alle anderen. Sollte sich bestätigen, dass Informationen des BND in eine private Beratungswelt gelangt sind, wäre das deshalb mehr als die Geschichte über möglicherweise verletzte Strafgesetze. Es wäre die Geschichte einer Grenze, die verschwimmt, sobald Einfluss, Kontakte und Wissen einen Marktpreis bekommen.
Vielleicht werden die Ermittlungen manche Vermutung der kommenden Wochen widerlegen. Vielleicht stellt sich heraus, dass Russland tatsächlich überhaupt keine Rolle spielte. Vielleicht erreichte die fragliche Analyse ihren Empfänger nie. Vielleicht war ein Teil der fast zweitausend Dokumente weniger sensibel, als die Zahl zunächst vermuten lässt. Genau deshalb gibt es Gerichte und keine öffentlichen Schnellgerichte.
Aber eine Frage bleibt unabhängig vom späteren Urteil bestehen: Wie schützt ein Staat seine Geheimnisse vor Menschen, die einmal selbst dafür verantwortlich waren, sie zu schützen?
Ein Nachrichtendienst kann Fehleinschätzungen überleben. Er kann gescheiterte Operationen überleben. Er kann politische Skandale und sogar einzelne Verräter überleben. Was er sehr viel schwerer verkraftet, ist der Zweifel seiner Partner, ob ein Geheimnis, das sie Berlin anvertrauen, in Berlin auch eines bleibt. Denn der gefährlichste Schaden eines Geheimdienstskandals besteht manchmal nicht in dem, was bereits verraten wurde, sondern in dem, was einem künftig niemand mehr verraten will.
BLUTGELD – Wenn Verantwortung plötzlich einen Preis bekommt

Wer bei der Affäre Hanning nur an Agenten, Verschlusssachen und dunkle Nachrichtendienstbüros denkt, übersieht eine größere Frage, die mich seit langer Zeit beschäftigt: Was geschieht mit einer Gesellschaft, wenn Wissen, Einfluss, menschliches Leid oder politische Macht nicht mehr in erster Linie als Verantwortung verstanden werden, sondern als Ware? Genau dort berührt dieser Fall eines der zentralen Themen meines Buches „BLUTGELD: Die seelenlosen Profiteure des Todes“, ohne dass das Buch selbst von August Hanning oder den gegen ihn erhobenen Vorwürfen handelt.
„BLUTGELD“ beschäftigt sich mit Strukturen, in denen Krieg, Krankheit, Tod, Abhängigkeit und politische Entscheidungen wirtschaftlich verwertbar werden, und mit Menschen und Institutionen, bei denen irgendwann kaum noch zu erkennen ist, wo legitimes Geschäft endet und moralische Verantwortung beginnt. Der Fall eines ehemaligen Geheimdienstchefs erinnert auf eine ganz andere Weise an dieselbe grundlegende Grenze: Nicht alles, was einen wirtschaftlichen Wert besitzt, darf deshalb verkauft werden. Nicht jedes Wissen gehört demjenigen, der darüber verfügt. Und nicht jeder Gewinn, der sich erzielen lässt, ist ein Gewinn, auf den eine Gesellschaft stolz sein sollte.
Bitte werden oder bleiben Sie gesund, denn das ist das höchste Gut, das wir haben.
Herzlichst
Ihr Alfred-Walter von Staufen
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Quellen:
- Titelbild wurde teilweise mit KI generiert
(1) Tagesschau, 7. Oktober 2026, „Richter entscheidet über U-Haft für Hanning“; Reuters, 6. Oktober 2026, „Former German spy chief arrested for attempted treason, obtaining state secrets“
(2) Tagesschau, 7. Oktober 2026, „Richter entscheidet über U-Haft für Hanning“; CORRECTIV, 6. Oktober 2026, „Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten“; Reuters, 6. Oktober 2026
(3) Tagesspiegel/dpa, 6. Oktober 2026, „Spionageverdacht: Ex-BND-Präsident Hanning festgenommen“; Reuters, 6. Oktober 2026
(4) Tagesschau/WDR/NDR/Süddeutsche Zeitung, 6. Oktober 2026, „Ermittler nehmen Ex-BND-Chef Hanning fest“; Reuters, 6. Oktober 2026
(5) Reuters, 6. Oktober 2026, „Former German spy chief arrested for attempted treason, obtaining state secrets“
(6) Tagesschau, 7. Oktober 2026; Reuters, 6. Oktober 2026; Tagesspiegel, 6. Oktober 2026, „Hanning stand offenbar mit aserbaidschanischem Agent in Kontakt“
(7) Tagesschau, 7. Oktober 2026, Abschnitt „Analyse für Geheimdienst von Aserbaidschan?“; Reuters, 6. Oktober 2026; WDR, 6. Oktober 2026, „Ex-BND-Chef auf altem Familienanwesen festgenommen“
(8) CORRECTIV, 6. Oktober 2026, „Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten“
(9) Tagesschau/WDR/NDR/Süddeutsche Zeitung, 6. Oktober 2026; Reuters, 6. Oktober 2026: „The case does not involve Russia, according to information obtained by Sueddeutsche Zeitung“
(10) Reuters, 6. Oktober 2026; Tagesschau/WDR/NDR/Süddeutsche Zeitung, 6. Oktober 2026
(11) CORRECTIV, 6. Oktober 2026; Reuters, 6. Oktober 2026; Tagesspiegel/dpa, 6. Oktober 2026
(12) Reuters, 6. Oktober 2026; CORRECTIV, 6. Oktober 2026
























