Von Alfred-Walter von Staufen
Der Staat zieht die Vorhänge zu
Noch ist es kein Gesetz. Aber schon der politische Wille, der hier auf zwölf Seiten zwischen Steuerplänen, Personalabbau und sogenanntem Bürokratierückbau versteckt wurde, ist eine Unverschämtheit von beträchtlicher demokratischer Tragweite: CDU, CSU und SPD wollen den Zugang zu amtlichen Informationen künftig auf „natürliche Personen“ beschränken, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen und die gewünschte Auskunft nicht auf anderem Wege erhalten können; zusätzlich soll geprüft werden, ob überhaupt nur noch in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger antragsberechtigt sind, Namen von Behördenbeschäftigten sollen grundsätzlich geschwärzt und die Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip angepasst werden (1). Das steht dort nicht als versehentlicher Halbsatz eines überforderten Referenten. Es steht als Beschluss der Koalitionsspitzen. Klar, kühl und so dreist formuliert, als werde bloß die Öffnungszeit einer Amtskantine geändert.
Das geltende Informationsfreiheitsgesetz sagt in seinem ersten Paragraphen etwas wunderbar Einfaches: „Jeder“ hat gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (2). Nicht jeder mit Parteibuch. Nicht jeder mit Presseausweis. Nicht jeder, dessen Neugier von einem Ministerialbeamten für ausreichend vornehm befunden wurde. Jeder. Genau darin liegt der demokratische Kern des Gesetzes, denn der Bürger muss bislang nicht vor dem Staat auf die Knie gehen und begründen, weshalb er wissen möchte, was mit seinem Geld, in seinem Namen und hinter den Türen der von ihm finanzierten Verwaltung geschieht. Die Behörde muss begründen, weshalb sie etwas nicht herausgeben darf. Nun soll diese Logik umgedreht werden: Der Fragende soll sich rechtfertigen, bevor die Gefragten überhaupt antworten müssen. Aus einem voraussetzungslosen Recht würde ein behördlich zu prüfendes Gnadengesuch mit Aktenzeichen.
Man muss sich diese politische Chuzpe auf der Zunge zergehen lassen. Der Staat verlangt vom Bürger Steuererklärungen, Meldedaten, Kontonachweise, Verbrauchsdaten, Gesundheitsangaben und immer neue digitale Spuren, doch sobald derselbe Bürger wissen will, wie Entscheidungen zustande kamen, welche Lobbyisten ein Ministerium besuchten, welche Verträge geschlossen, welche Warnungen ignoriert oder welche Steuermillionen verteilt wurden, entdeckt die Regierung plötzlich ihre Liebe zur Zurückhaltung. Im selben Koalitionspapier, in dem der Informationszugang erschwert werden soll, wird ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen angekündigt. Die Regierung will also Datenströme über die Bürger verbreitern, während sie den Informationsstrom aus den Behörden verengt (3). Sie will mehr über uns wissen und weniger über sich preisgeben. Das ist kein moderner Staat. Das ist ein Apparat, der den Einwegspiegel liebt: Auf der einen Seite sitzt der Bürger im grellen Licht, auf der anderen bleibt die Macht im Dunkeln und nennt das dann Resilienz.
Besonders infam ist der geplante Ausschluss von Organisationen, Redaktionen und anderen juristischen Personen. Recherchen entstehen selten dadurch, dass ein einzelner Feierabendbürger nach dem Abendessen zufällig einen Ministerialvorgang auseinanderpflückt. Sie entstehen, weil Journalisten, gemeinnützige Rechercheplattformen, Verbände und Medienhäuser Zeit, juristische Kenntnisse, Ausdauer und manchmal auch Geld einsetzen, um Behörden zur Herausgabe von Unterlagen zu bewegen. Das IFG machte unter anderem Dokumente im Zusammenhang mit dem Augustus-Intelligence-Komplex um Philipp Amthor öffentlich; gerade dieser Fall zeigt, weshalb nicht die Verwaltung entscheiden sollte, welche Neugier politisch angenehm ist (4). Schon die Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2005 stellte ausdrücklich fest, Informationszugangsrechte verbesserten die Kontrolle staatlichen Handelns und seien ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung (5). Ein Gesetz, das Macht kontrollierbar machen soll, wird nun ausgerechnet von denen zurechtgestutzt, die es kontrollieren soll.
Dass ausgerechnet eine Regierung unter Friedrich Merz diese Tür zuschlagen will, besitzt eine bittere Ironie. Merz wurde, wie jeder Bundeskanzler, nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt; am 6. Mai 2025 erhielt er im zweiten Wahlgang 325 Stimmen (6). Er war zuvor Vorsitzender des Aufsichtsrats von BlackRock Deutschland, was die Bezeichnung „BlackRock-Kanzler“ politisch polemisch, aber biografisch keineswegs aus der Luft gegriffen macht (7). Wer eine solche Laufbahn hinter sich hat, müsste bei Fragen nach Interessen, Einfluss und Entscheidungswegen besonders empfindlich für Transparenz sein. Stattdessen soll nun der Bürger sein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Nein. Das berechtigte Interesse liegt bereits darin, dass es unser Staat, unser Geld und unsere Demokratie sind.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern nennen die geplante Abkehr vom voraussetzungslosen Anspruch einen „Generalangriff auf die Informationsfreiheit“ und erklären, die Vorschläge seien einer modernen Demokratie nicht würdig (8). Das ist ungewöhnlich deutlich für eine Sprache, die sonst selbst einen politischen Erdrutsch gern als „Anpassungsbedarf“ bezeichnet. Wer an dieser Stelle noch von einer harmlosen Reform spricht, verkauft dem Publikum einen zugemauerten Ausgang als neue Brandschutztür. Die schwarz-rote Koalition modernisiert hier nichts. Sie versucht, den Bürger vom Schlüsselloch zu entfernen, bevor er erkennt, was im Hinterzimmer geschieht.
Der gläserne Bürger und der blinde Souverän
Die eigentliche Unverschämtheit dieses Vorhabens liegt nicht allein darin, dass künftig ein „berechtigtes Interesse“ verlangt werden soll, sondern in der politischen Rollenverteilung, die dahinter sichtbar wird: Der Bürger hat sich zu erklären, die Regierung aber nicht. Wer eine Information aus einem Ministerium möchte, soll womöglich erst begründen, weshalb seine Neugier staatlich genehmigungsfähig ist, während dieselbe Koalition im selben Beschlusspapier ankündigt, die steuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger nutzen und verarbeiten zu lassen. Da steht der deutsche Untertan des digitalen Zeitalters: lückenlos nummeriert, verwaltet, geprüft, zusammengeführt und bei Bedarf durchleuchtet, aber beim Blick in die Akten seiner eigenen Regierung plötzlich verdächtig. Für den Staat soll der Mensch transparent werden, der Staat selbst möchte sich Milchglas einsetzen. Das ist keine Modernisierung, sondern die Wiederkehr eines uralten Machtinstinkts in zeitgemäßer Verwaltungssprache: Wir dürfen alles über dich wissen, du aber nur das über uns, was wir für zumutbar halten. Genau diese Asymmetrie ist im Koalitionspapier schwarz auf weiß nachzulesen (9).
Noch dreister wird es, wenn Lars Klingbeil anschließend in der ARD erklärt, es gehe weder um ein Aushöhlen noch um ein Abschaffen des Gesetzes, und NGOs sowie Journalisten sollten selbstverständlich weiterarbeiten können. Das klingt beruhigend, widerspricht aber dem Wortlaut des gemeinsamen Beschlusses, denn wer den Anspruch ausdrücklich auf „natürliche Personen“ beschränken und zusätzlich jene ausschließen will, die Informationen angeblich über andere Regelungen erhalten könnten, greift genau die Werkzeuge an, auf die Redaktionen und zivilgesellschaftliche Organisationen angewiesen sind. Presserechtliche Auskunftsansprüche ersetzen das Informationsfreiheitsgesetz nicht, weil sie häufig weniger weit reichen, keine Akteneinsicht in derselben Form eröffnen und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Tagesschau spricht deshalb zu Recht von einer möglichen Beweislastumkehr: Nicht mehr die Behörde müsste den Ausschluss begründen, sondern der Antragsteller sein Interesse. Aus einem Recht würde ein Eignungstest, beaufsichtigt von genau jener Verwaltung, deren Handeln kontrolliert werden soll (10).
Wie notwendig diese Kontrolle ist, zeigen nicht theoretische Seminare, sondern sehr konkrete Vorgänge. Erst 395 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz brachten das Bundesgesundheitsministerium dazu, eine Liste jener Abgeordneten zu erstellen, die während der Pandemie Kontakte zu Maskenunternehmen vermittelt hatten. Über das Bundestagsbüro des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn liefen demnach Kontakte zu 29 Unternehmen. Auch ein Brief Philipp Amthors an den damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der später zu einem Schlüsseldokument der Affäre um Augustus Intelligence wurde, kam durch das Informationsfreiheitsgesetz ans Licht. Das Gesetz hat nicht deshalb einen Wert, weil Behörden gern antworten. Es hat einen Wert, weil sie es oft gerade nicht gern tun. Es ist das Brecheisen des Bürgers an einer Tür, hinter der politische Nähe, geschäftliche Interessen und amtliche Entscheidungen gelegentlich auffallend dicht beieinanderstehen. Wer dieses Brecheisen stumpf macht, erleichtert nicht die Verwaltung, sondern das Wegschließen unangenehmer Wahrheiten (11).
Schon die Begründung des ursprünglichen Gesetzes war unmissverständlich: Die Informationszugangsrechte sollten die Kontrolle staatlichen Handelns verbessern und als Mittel zur Korruptionsbekämpfung dienen. Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern erinnern deshalb daran, dass Informationsfreiheit selbst ein berechtigtes Interesse ist, und bezeichnen die geplante Abkehr vom voraussetzungslosen Zugang als Generalangriff. Eine Regierung, die ausgerechnet ein Instrument der Korruptionsprävention im Namen des Bürokratieabbaus beschneiden will, erinnert an einen Bankdirektor, der die Überwachungskameras entfernen lässt, weil das Auswerten der Bilder zu viel Personal bindet. Vielleicht sinkt tatsächlich der Verwaltungsaufwand. Auch ein nicht geführtes Kassenbuch spart Arbeit. Der Preis dafür ist nur, dass anschließend niemand mehr zuverlässig weiß, wer hineingegriffen hat (12).
Julia Klöckner hat recht, wenn sie daran erinnert, dass die Bundesrepublik keine DDR ist und heutige Verhältnisse nicht mit Stasi-Haft, Mauer und staatlicher Gewaltherrschaft gleichgesetzt werden dürfen. Wer diese Unterschiede verwischt, verharmlost das Leid der Opfer. Aber daraus folgt kein Verbot, politische Entwicklungen mit den Erfahrungen eines Menschen zu betrachten, der in der DDR geboren wurde. Ich habe erlebt, wie ein Staat sprach, wenn er Vertrauen verlangte, aber Kontrolle fürchtete; wie offizielle Erklärungen und gelebte Wirklichkeit auseinanderlagen; wie viele Menschen sehr genau wussten, dass sie von oben belogen wurden, während die Sprache der Funktionäre noch immer von Fortschritt und Verantwortung handelte. Der Vergleich liegt für mich deshalb nicht in einer Gleichsetzung der Systeme, sondern in einer Warnung vor dem Reflex der Macht, sich selbst vor neugierigen Bürgern zu schützen. Eine Demokratie wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gefängnistüren zuschlagen. Sie nimmt bereits Schaden, wenn Regierende anfangen, das Fragen als Belastung und den Fragenden als Problem zu behandeln (13).
Wenn eine Regierung das Fragen verdächtig macht, stimmt mit der Regierung etwas nicht
An diesem Punkt geht es längst nicht mehr nur um Verwaltungsrecht, Formulare oder das trockene Geäst des Informationszugangs, sondern um das Verhältnis zwischen Macht und Bürger, zwischen Regierung und Regierten, zwischen denen, die Entscheidungen treffen, und denen, die diese Entscheidungen mit ihrem Geld, ihrer Arbeit und am Ende oft auch mit ihren Lebensmöglichkeiten bezahlen müssen. Das geltende Informationsfreiheitsgesetz beruht auf einem schlichten, demokratisch sauberen Grundsatz: Der Staat schuldet dem Bürger grundsätzlich Auskunft, nicht der Bürger dem Staat eine moralische Rechtfertigung seiner Nachfrage; genau deshalb heißt es bislang in § 1 IFG, dass „jeder“ Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat (14). Wer daraus nun ein System machen will, in dem nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ fragen dürfen, in dem Redaktionen, Vereine und Rechercheorganisationen ausgebremst, Mitarbeiter-Namen pauschal geschwärzt und Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip angehoben werden sollen, der verändert nicht nur ein Gesetz, sondern die Blickrichtung der Republik: Weg vom mündigen Souverän, hin zum misstrauisch beäugten Untertan, der erst darlegen muss, weshalb er überhaupt wissen will, was die von ihm bezahlte Obrigkeit treibt (15).
Es ist genau diese geistige Schieflage, die einen so wütend macht, weil sie eben nicht zufällig entstanden ist, sondern aus einem politischen Klima kommt, in dem Transparenz immer nur so lange als Tugend gilt, wie sie der eigenen Selbstdarstellung dient, während sie in dem Augenblick zur Zumutung erklärt wird, in dem sie Macht wirklich kontrollierbar machen könnte. Dass ausgerechnet jene Koalition, die an anderer Stelle einen möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen Behörden vorantreiben will und die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer durch Sozialversicherungsträger ohne Einschränkung ausbauen möchte, auf der anderen Seite den Zugang zu Behördeninformationen erschweren will, ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein Satzbau der Herrschaft: Der Staat wird neugieriger, der Bürger soll bescheidener werden (16). Wer das nicht erkennt, übersieht den Kern des Problems. Es geht nicht bloß um Akten. Es geht um die politische Botschaft, dass Kontrolle nach oben lästig, Kontrolle nach unten aber selbstverständlich sei. Genau diese Asymmetrie ist es, die Demokratien innerlich mürbe macht, lange bevor die großen Schlagworte von Krise und Staatsversagen überhaupt ausgesprochen werden.
Darum ist der Hinweis von abgeordnetenwatch so wichtig, dass etliche Recherchen ohne das bisherige IFG in dieser Form nicht möglich gewesen wären, darunter Vorgänge rund um Maskengeschäfte, Kontakte ins Gesundheitsministerium oder die Affäre um Philipp Amthor und Augustus Intelligence (17). Darum wiegt auch die Kritik so schwer, dass hier ein Werkzeug der Korruptionsbekämpfung beschnitten werden soll, dessen ursprünglicher Sinn genau darin bestand, staatliches Handeln besser kontrollierbar zu machen (18). Und darum ist auch mein persönlicher Einwand gegen die verharmlosende politische Sprache dieser Tage so entschieden: Wenn eine Regierung den Bürger nicht mehr als Souverän mit Fragerecht, sondern als Störfall mit Begründungspflicht betrachtet, dann ist bereits eine Grenze überschritten, die man ernst nehmen muss. Nicht jede bedenkliche Entwicklung ist eine DDR. Natürlich nicht. Julia Klöckner hat recht, wenn sie DDR-Gleichsetzungen als absurd zurückweist (19). Aber ein in der DDR geborener Mensch darf sehr wohl ein feines Gespür dafür besitzen, wann Regierende anfangen, Transparenz als Risiko und kritische Nachfrage als Zumutung zu empfinden. Genau dort beginnt jener Geruch von „Obenherab“, den ich nur allzu gut kenne. Die Formen ändern sich. Der Machtinstinkt bleibt erstaunlich ähnlich.

Und weil man in solchen Zeiten nicht nur schimpfen, sondern auch erinnern muss, weshalb diese Entwicklung Millionen Menschen innerlich längst an den Rand gedrückt hat, sei an dieser Stelle ganz bewusst auf mein Buch „Die Wut des kleinen Mannes“ hingewiesen. Dieses Buch ist keine Pose und kein kalkulierter Zorn für den Buchmarkt, sondern der Versuch, jenem stillen, oft verlachten, oft moralisch belehrten Teil dieses Landes eine Sprache zu geben, der täglich erlebt, wie seine Arbeit gebraucht, sein Geld eingesammelt und seine Stimme anschließend mit demonstrativer Gleichgültigkeit behandelt wird. Wer verstehen will, weshalb das Misstrauen gegen diese politische Klasse wächst, weshalb so viele Bürger sich nicht mehr vertreten, sondern verwaltet fühlen, und weshalb aus Enttäuschung irgendwann Verbitterung wird, der wird in diesem Buch keine künstlichen Phrasen, sondern klare Beobachtungen, harte Fragen und unbequeme Gedanken finden. „Die Wut des kleinen Mannes“ ist kein Trostpflaster. Es ist ein Seismograph für ein Land, dessen Regierende den Boden unter den Füßen der Leute längst nicht mehr spüren.
Am Ende bleibt eine einfache moralische Frage, und sie richtet sich nicht nur an Minister, Parteichefs und Regierungssprecher, sondern an jeden Bürger, der noch nicht verlernt hat, den Unterschied zwischen Bequemlichkeit und Freiheit zu erkennen. Eine Demokratie lebt nicht davon, dass alle vier Jahre ein Kreuz gemacht wird und man sich danach wieder gehorsam in die Zuschauerrolle zurückzieht. Sie lebt davon, dass Bürger nachfragen, widersprechen, vergleichen, lesen, prüfen und den Regierenden jenes unangenehme Licht zumuten, das Macht niemals freiwillig sucht. Wer heute beim Informationsfreiheitsgesetz wegschaut, weil das Thema trocken klingt, wird morgen vielleicht staunen, wie viele Türen sich plötzlich nur noch von innen öffnen lassen. Rechte verschwinden selten mit Fanfaren. Sie werden umformuliert, eingehegt, verteuert, verkompliziert und mit edlen Absichten dekoriert, bis viele Menschen gar nicht mehr merken, dass ihnen gerade etwas genommen wird. Genau deshalb darf man hier weder höflich schläfrig noch resigniert müde bleiben. Der Bürger hat nicht die Pflicht, dem Staat blind zu vertrauen. Der Staat hat die Pflicht, dem Bürger rechenschaftsfähig zu bleiben. Wenn diese Reihenfolge kippt, kippt mehr als ein Verwaltungsverfahren. Dann kippt das moralische Fundament der Republik.
Bitte werden oder bleiben Sie gesund, denn das ist das höchste Gut was wir haben.
Herzlichst
Ihr Alfred-Walter von Staufen
Abbildung:
- Alfred-Walter von Staufen
Quellen:
(1) https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html
(3) https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1
(4) https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/
(5) https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/informationsfreiheit/diese-recherchen-waeren-kuenftig-nicht-mehr-moeglich
(6) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw19-de-kanzlerwahl-1062470
(7) https://www.reuters.com/article/business/chairman-of-blackrocks-german-arm-orders-investigation-cooperation-idUSKCN1NB2M2/
(8) https://www.ldi.nrw.de/Kritik%20%C3%84nderung%20IFG
(9) https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1
(10) https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/informationsfreiheitsgesetz-novelle-100.html
(11) https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/informationsfreiheit/diese-recherchen-waeren-kuenftig-nicht-mehr-moeglich
(12) https://dserver.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf; https://www.ldi.nrw.de/Kritik%20%C3%84nderung%20IFG
(13) https://www.tagesspiegel.de/politik/vergangenheit-klockner-nennt-ddr-vergleiche-zur-lage-heute-absurd-15816850.html
(14) https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html?utm_source=chatgpt.com
(15) https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1
(16) https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1
(17) https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/informationsfreiheit/diese-recherchen-waeren-kuenftig-nicht-mehr-moeglich
(18) https://dserver.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf
(19) https://www.tagesspiegel.de/politik/vergangenheit-klockner-nennt-ddr-vergleiche-zur-lage-heute-absurd-15816850.html















