Anmerkung
Ich bin kein Freund der AfD. Ebenso wenig fühle ich mich den Grünen, den sogenannten Roten oder irgendeiner anderen Partei verpflichtet. Mein Interesse gilt nicht Parteien, politischen Lagern oder wechselnden Mehrheiten, sondern allein dem Souverän dieses Staates: dem deutschen Volk. Ihm gegenüber fühle ich mich verpflichtet und dem Anspruch auf eine wirkliche, lebendige Demokratie, die in unserem Land zunehmend verloren zu gehen scheint.
Die Brandmauer schützt vor allem ihre Erbauer!
Von Alfred-Walter von Staufen
Die Brandmauer schützt nicht die Demokratie. Sie schützt zunächst jene, die sich hinter ihr eingerichtet haben, mit Büros, Referentenstellen, Ausschussvorsitzen, Stiftungsgeldern, Beiräten, Förderprogrammen, Aufsichtsräten und jenem höflich lächelnden Netzwerk aus Politik, Verwaltung und organisierter Interessenvertretung, das nahezu jeden Regierungswechsel übersteht, solange sich nur die bekannten Parteien gegenseitig die Türklinken reichen. Die sogenannte Brandmauer ist kein Artikel des Grundgesetzes, kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und kein Naturgesetz der parlamentarischen Demokratie, sondern eine politische Entscheidung von Parteien, die selbst bestimmen dürfen, mit wem sie koalieren, abstimmen oder sprechen wollen; die CDU bekräftigte nach ihrem Hamburger Parteitag von 2018 ausdrücklich, Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen. (1) Das ist ihr gutes Recht. Es ist aber ebenso das gute Recht des Bürgers, zu fragen, ob hier wirklich ausschließlich die Verfassung verteidigt wird oder nicht längst ein politisches Geschäftsmodell, dessen Teilnehmer einander seit Jahrzehnten Ämter, Zuständigkeiten und moralische Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen.
Denn eine Partei, die zugelassen ist und in Parlamente gewählt wird, bleibt Teil des politischen Wettbewerbs; nach Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit, und über ihre Verfassungswidrigkeit entscheidet nicht die Talkshowrunde, nicht der Leitartikler und auch nicht der empörte Parteivorstand, sondern das Bundesverfassungsgericht. (2) Wer deshalb jede parlamentarische Berührung bereits wie eine ansteckende Krankheit behandelt, verwandelt politische Auseinandersetzung in eine Quarantänestation und erspart sich die lästige Pflicht, die eigenen Ergebnisse zu erklären. Man muss die AfD nicht lieben, man darf sie hart bekämpfen, ihre Forderungen zerlegen und ihre Vertreter an jedem widersprüchlichen Satz messen; doch wer Millionen Wähler lediglich als Problem betrachtet, das durch räumliche Distanz, moralische Etiketten und geschlossene Türen verschwinden soll, hat den Unterschied zwischen Demokratie und Hausordnung nicht verstanden.
Natürlich fürchten viele Funktionäre nicht nur einen politischen Kurswechsel, sondern den Verlust jener vertrauten Ordnung, in der nach einer Wahl zwar neue Gesichter auf Plakaten erscheinen, im Maschinenraum jedoch dieselben Apparate weiterlaufen. Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung ist keine Fantasie, sondern ein offiziell registrierter Vorgang: Das Lobbyregister erfasst Organisationen und Personen, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen wollen. (3) Das beweist keine geheime Weltregierung und keinen allmächtigen NGO-Kommandostand. Es beweist etwas viel Banaleres und deshalb Gefährlicheres: Politik entsteht nicht nur im Plenarsaal, sondern in Gesprächen, Vorlagen, Anhörungen, Förderlogiken und personellen Verbindungen. Genau dort würde eine neue Regierung Unruhe auslösen. Nicht weil sie automatisch alles besser machte, sondern weil plötzlich Akten geöffnet, Programme überprüft, Stellen neu besetzt und Gewohnheiten begründungspflichtig würden. Die Angst vor der AfD ist deshalb bei manchen nicht nur Angst vor ihrem Programm. Es ist die sehr persönliche Angst, dass jemand das Fenster öffnet und der seit Jahren abgestandene Geruch des Parteienhauses endlich nach draußen zieht.
Regieren heißt noch lange nicht herrschen!
Eine AfD im Kanzleramt würde schon in den ersten Wochen eine Erfahrung machen, die vor ihr auch andere Parteien machen mussten: Der deutsche Staat ist kein Bürogebäude, in dem der neue Hausherr morgens den Generalschlüssel erhält und bis zum Abend sämtliche Schlösser austauscht. Der Bundeskanzler bestimmt zwar die Richtlinien der Politik, während die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche innerhalb dieser Richtlinien selbstständig und in eigener Verantwortung leiten. (4) Eine Regierung könnte deshalb politische Spitzenpositionen neu besetzen, Weisungen erteilen, Förderrichtlinien prüfen, Gesetzesentwürfe vorlegen und die deutsche Haltung in europäischen Verhandlungen verändern. Doch selbst eine starke Bundestagsmehrheit wäre keine Erlaubnis zum Durchregieren, sondern lediglich der Eintritt in ein Gebäude, dessen Flure von Zuständigkeiten, Gerichten, Landesinteressen, Verträgen und einer Verwaltung durchzogen sind, die politischen Willen erst in Aktenzeichen, Verordnungen, Haushaltsstellen und rechtssichere Verfahren übersetzt.
Gerade dort beginnt die Ernüchterung. Die Länder führen die Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. (5) Eine Bundesregierung könnte zwar neue Regeln beschließen, deren praktische Umsetzung aber in vielen Bereichen nicht wie eine Kompanie aus dem Kanzleramt befehligen. Eine verschärfte Migrationspolitik oder veränderte Verwaltungsverfahren würden auf Landesministerien, Ausländerbehörden, Gerichte und Vollzugsstellen treffen, von denen manche kooperieren, andere bremsen und wieder andere jeden rechtlich angreifbaren Schritt überprüfen lassen würden. Zustimmungsgesetze können außerdem nur zustande kommen, wenn der Bundesrat zustimmt; ein endgültiges Nein der Länderkammer kann der Bundestag bei einem solchen Gesetz nicht einfach überstimmen. (6) Wer glaubt, eine Wahlmehrheit genüge, um Deutschland wie eine leergeräumte Werkstatt neu einzurichten, verwechselt den Regierungswechsel mit einer Betriebsübernahme.
Hinzu kommt das Grundgesetz, das weder höfliche Empfehlung noch Dekorationsstück für Festreden ist. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. (7) Änderungen des Grundgesetzes benötigen eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates, während die in Artikel 79 Absatz 3 geschützten Grundentscheidungen selbst diesem Zugriff entzogen sind. (8) Gegen neue Normen könnten eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsmitglieder eine abstrakte Normenkontrolle beantragen. (9) Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzungen ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt wenden. (10) Eine AfD-Regierung dürfte also harte Politik machen, aber sie könnte aus politischem Ärger kein Ersatzgrundgesetz zimmern und es am nächsten Morgen den Behörden auf den Schreibtisch legen.
Auch Brüssel wäre nicht bloß ein lästiger Briefkasten. Nach dem unionsrechtlichen Grundsatz des Anwendungsvorrangs müssen nationale Behörden und Gerichte entgegenstehende nationale Vorschriften unangewendet lassen, solange die vorrangigen Vorschriften des Unionsrechts gelten. (11) Wer europäische Migrations-, Wirtschafts-, Klima- oder Sanktionspolitik grundlegend verändern will, müsste deshalb Mehrheiten organisieren, Verträge beachten, Bündnispartner gewinnen oder offen einen Konflikt mit der Europäischen Union austragen. Die eigentliche Überraschung einer AfD-Regierung bestünde somit nicht darin, dass sie nichts verändern könnte, sondern darin, wie schnell aus großen Parolen mühselige Verwaltungsarbeit würde. Der Apparat ist mächtig, aber nicht geheimnisvoll. Er bremst nicht nur die AfD. Er bremst jeden, der erst im Amt feststellt, dass ein Staat mehr ist als eine Wahlkampfbühne mit Bundesadler.
Die Angst vor dem geöffneten Fenster!
Eine AfD-geführte Bundesregierung müsste Deutschland nicht beherrschen, um den eingespielten Betrieb empfindlich zu treffen; es würde bereits genügen, wenn sie dort, wo der Bund tatsächlich entscheidet, andere Fragen stellte, andere Akten verlangte und nicht länger jede Ausgabe, jede Berufung und jede institutionelle Gewohnheit als sakrosanktes Erbstück ihrer Vorgänger behandelte. Der Bundeskanzler kann die Bundesminister auswählen und ihre Ernennung oder Entlassung vorschlagen, während die Bundesministerien Gesetze vorbereiten, politische Ziele für ihre Geschäftsbereiche umsetzen und die ihnen nachgeordneten Behörden beaufsichtigen. (12) Das ist keine Revolution. Es ist Regierungshandwerk. Gerade dieses Handwerk wäre für jene unangenehm, die den Staat längst mit dem eigenen politischen Milieu verwechseln und jede Veränderung ihrer Zugriffsmöglichkeiten als Angriff auf die Demokratie verkaufen.
In den obersten Etagen könnte der Wechsel sehr konkret werden, denn Staatssekretäre und Ministerialdirektoren gehören nach dem Bundesbeamtengesetz zu den politischen Beamten, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. (13) Eine neue Regierung könnte also nicht die gesamte neutrale Verwaltung nach Parteifarbe sortieren, wohl aber politische Schlüsselstellen neu besetzen. Plötzlich würden vertraute Telefonnummern nicht mehr antworten, alte Gesprächskreise ihre Selbstverständlichkeit verlieren und manche Karriere an einer verschlossenen Bürotür enden. Genau hier sitzt nach meiner Überzeugung ein erheblicher Teil der Verlustangst der sogenannten Altparteien: nicht im ehrwürdigen Schutz der Republik, sondern in der profanen Sorge um Posten, Einfluss und Zugang.
Auch beim Geld wäre die Regierung keineswegs machtlos. Der Bundeshaushalt ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen; politische Schwerpunkte werden damit zu einer Frage parlamentarischer Mehrheiten und konkreter Haushaltsentscheidungen. (14) Das AfD-Bundestagswahlprogramm von 2025 fordert eine detaillierte Prüfung der Bundeszuwendungen an Nichtregierungsorganisationen mit dem erklärten Ziel, nach eigener Bewertung unnötige und ideologisch begründete Ausgaben einzusparen. (15) Das beweist nicht, dass NGOs Deutschland heimlich regieren. Es bedeutet aber, dass ein gewachsenes Fördermilieu Rechenschaft ablegen müsste, sobald eine Regierung nicht mehr bereit wäre, politische Nähe, wohlklingende Projektbeschreibungen und moralische Selbstzertifikate mit Gemeinnutz zu verwechseln. Wer öffentliche Mittel erhält, besitzt keinen Erbanspruch auf ihre Fortzahlung.
Der politische Riss würde schließlich sichtbar, sobald Deutschland außen- und energiepolitisch eine andere Sprache spräche. Die AfD verlangt in ihrem Programm die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die Instandsetzung der Nord-Stream-Leitungen sowie den Aufbau neuer Kernforschungszentren und Kernkraftwerke. (16) Ob diese Ziele klug, finanzierbar oder international durchsetzbar wären, müsste einzeln geprüft werden; belanglos wären sie nicht. Eine solche Regierung könnte scheitern, sich zerstreiten oder im Amt genau jene Selbstgefälligkeit entwickeln, die sie zuvor bekämpft hat. Niemand sollte ihr einen Blankoscheck ausstellen. Doch die Behauptung, unter ihr ändere sich ohnehin nichts, unterschätzt die Macht politischer Richtung. Die Brandmauer soll deshalb in meinen Augen nicht allein eine Partei fernhalten. Sie hält das Fenster geschlossen, damit im aufgeblähten Parteienhaus niemand bemerkt, wie dringend dort gelüftet, aufgeräumt und ausgemistet werden müsste.
Der Bürger ist kein Statist!
Demokratie beginnt nicht dort, wo die richtige Partei gewinnt, sondern dort, wo Macht wieder begründet, begrenzt und notfalls abgewählt werden kann. Alle Staatsgewalt geht nach Artikel 20 des Grundgesetzes vom Volke aus; sie wird durch Wahlen, Abstimmungen und besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (17) Das Volk ist also nicht das lästige Publikum eines politischen Theaterbetriebs, das alle vier Jahre seine Eintrittskarte abgeben und anschließend schweigen soll. Es ist der Souverän, auch wenn ein wachsender Apparat den Eindruck erweckt, der Bürger sei nur noch Steuerzahler, Antragsteller, Gebührenkunde und Empfänger staatlich geprüfter Erklärungen.
Wer die AfD wählt, erteilt ihr keinen Freibrief. Wer sie ablehnt, besitzt kein Recht, ihre Wähler aus der demokratischen Gemeinschaft hinauszuschreiben. Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (18) Genau daran müsste jede Regierung gemessen werden: nicht an ihrer moralischen Eigenwerbung, sondern daran, ob sie Recht achtet, Verschwendung beendet, Verantwortung übernimmt und den Bürger wieder als mündigen Erwachsenen behandelt.
Die Brandmauer darf deshalb nicht zum Sichtschutz für einen politischen Betrieb werden, der sich selbst kontrolliert, selbst finanziert und jede Zumutung an die eigene Bequemlichkeit zur Gefahr für das Land erklärt. Eine Demokratie, die nur dann Vertrauen in den Wähler besitzt, wenn dieser erwartungsgemäß abstimmt, hat längst begonnen, sich vor ihrem eigenen Ursprung zu fürchten. Deutschland braucht keinen neuen unfehlbaren Apparat. Es braucht offene Fenster, überprüfbare Entscheidungen und Bürger, die weder vor Regierungen knien noch vor Schlagworten zurückweichen. Genau darin liegt politische Reife.
Reform beginnt jenseits der Parolen: Versorgung statt Verschwendung

Genau an diesem Punkt setzt unser Buch „Versorgung statt Verschwendung – Der Reformplan für einen Staat, der wieder den Bürgern dient“ an. Robert R. Manor, Sören Fahr und ich haben kein Parteiprogramm geschrieben und auch keinen weiteren Katalog wohlfeiler Empörung, der nach der letzten Seite dieselbe Ratlosigkeit hinterlässt wie zuvor. Dieses Reformbuch fragt, warum ein wohlhabendes Land trotz hoher Einnahmen an maroden Schulen, überforderten Pflegekräften, unbezahlbarem Wohnen, lähmender Bürokratie und einer Verwaltung leidet, die ihre eigene Tätigkeit nicht selten für wichtiger hält als das Ergebnis.
Wir beschäftigen uns mit Gesundheit, Pflege, Wohnen, Energie, Arbeit, Bildung, Sozialstaat und echter Demokratie, weil ein Staat nicht daran gemessen werden darf, wie viele Programme, Beauftragte und Beratungsrunden er hervorbringt, sondern daran, ob er seinen Bürgern verlässlich dient. Das Buch richtet sich an Menschen, die spüren, dass Deutschland nicht allein an fehlendem Geld leidet, sondern an falschen Prioritäten, teuren Doppelstrukturen, politischer Selbstbeschäftigung und einer gefährlichen Entfremdung zwischen denen, die entscheiden, und jenen, die dafür bezahlen.
„Versorgung statt Verschwendung“ verspricht keine Erlösung durch eine Partei und keinen bequemen Rückzug in Sozialismus, Marktradikalismus oder einen noch größeren Funktionärsapparat. Es sucht nach einer Ordnung, in der Leistung wieder zählt, Daseinsvorsorge funktioniert, Steuergeld nachvollziehbar eingesetzt und politische Verantwortung nicht an Kommissionen weitergereicht wird. Wer nach der Frage, was unter einer AfD-Regierung geschehen könnte, auch wissen möchte, wie ein vernünftiger Staat unabhängig von Parteifarben aussehen müsste, findet darin unseren ausführlichen Gegenentwurf. Das Buch bleibt dabei bewusst praktisch: Es sucht nicht nach neuen Feindbildern, sondern nach tragfähigen Regeln, klaren Zuständigkeiten und Lösungen, die der Bürger im Alltag tatsächlich bemerkt.
Bitte werden oder bleiben Sie gesund, denn Gesundheit ist das höchste Gut, das wir haben.
Herzlichst
Ihr Alfred-Walter von Staufen
Abbildung:
- Alfred-Walter von Staufen
Quellen:
(1) Christlich Demokratische Union Deutschlands, „Präsidium und Bundesvorstand der CDU Deutschlands zum Tod von Walter Lübcke“, 24. Juni 2019, https://archiv.cdu.de/node/37763
(2) Deutscher Bundestag, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, aktuelle Fassung, Artikel 21, https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/
(3) Deutscher Bundestag, Lobbyregister, „Einführung“, seit 1. Januar 2022, https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/einfuehrung-863560
(4) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 65“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_65.html
(5) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 83“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_83.html
(6) Bundesrat, „Zustimmungs- und Einspruchsgesetze“, abgerufen am 31. Juli 2026, https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html
(7) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 20“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
(8) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 79“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
(9) Bundesverfassungsgericht, „Abstrakte Normenkontrolle“, abgerufen am 31. Juli 2026, https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/AbstrakteNormenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html
(10) Bundesverfassungsgericht, „Verfassungsbeschwerde“, abgerufen am 31. Juli 2026, https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html
(11) Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex, „Primacy of EU law – precedence, supremacy“, abgerufen am 31. Juli 2026, https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/glossary/primacy-of-eu-law-precedence-supremacy.html
(12) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, „Aufbau und Aufgaben der Bundesregierung“, abgerufen am 31. Juli 2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/aufbau-und-aufgaben-390552; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, „Die Bundesministerien im Überblick“, abgerufen am 31. Juli 2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundesministerien
(13) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Bundesbeamtengesetz – § 54 Einstweiliger Ruhestand“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__54.html
(14) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Bundeshaushaltsordnung – § 3 Wirkungen des Haushaltsplans“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__3.html
(15) Alternative für Deutschland, „Zeit für Deutschland – Wahlprogramm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag, Januar 2025, Seite 55, https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
(16) Alternative für Deutschland, „Zeit für Deutschland – Wahlprogramm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag, Januar 2025, Seiten 91–92 und 165, https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
(17) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 20“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
(18) Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 38“, aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html















