Von Alfred-Walter von Staufen
Die Republik der vorsortierten Zustimmung
Deutschland ist (noch) keine Diktatur, doch die Republik hat sich angewöhnt, jede Warnung vor ihrem eigenen Substanzverlust mit dem Hinweis abzuwürgen, dass noch niemand nachts von einer Gedankenpolizei abgeholt werde. Das ist sehr bequem, aber zugleich auch sehr töricht. Freiheit verschwindet selten an einem einzigen Tag; sie wird portioniert, verwaltet, moralisch etikettiert und schließlich so gründlich in Verfahren eingewickelt, dass der Bürger zwar noch etwas wählen darf, aber immer häufiger nur zwischen zwei Angeboten entscheidet, die vorher von Parteigremien (Lobbyorganisationen) sortiert, gereiht, geweiht und politisch keimfrei verpackt wurden. Das Grundgesetz erklärt die Parteien zu Mitwirkenden an der politischen Willensbildung, nicht jedoch zu deren Eigentümern. In der Wirklichkeit aber sind sie längst zu Türstehern der Republik geworden: Sie bestimmen Kandidaten, Listenplätze, Koalitionsmöglichkeiten, parlamentarische Karrieren und am Ende auch, wer überhaupt als regierungsfähig gelten soll. Artikel 21 des Grundgesetzes spricht ausdrücklich davon, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes „mitwirken“ – ein kleines Wort, dessen demokratische Bescheidenheit im Berliner Machtbetrieb gründlich verloren gegangen ist. (1)
Bei der Bundestagswahl besitzt der Bürger also zwei Stimmen, doch die entscheidende Zweitstimme gilt einer von der Partei festgelegten Landesliste, deren Reihenfolge der Wähler nicht verändern kann! Das ist seltsam, finden Sie nicht auch?! Die Bundeswahlleiterin bezeichnet diese Listen ausdrücklich als geschlossen; zugleich wurde durch das seit 2023 geltende Wahlrecht das Element der Personenwahl weiter eingeschränkt, weil selbst ein Wahlkreissieger sein Mandat nur erhält, wenn es durch genügend Zweitstimmen seiner Partei gedeckt ist. Bei der Bundestagswahl 2025 blieben deshalb 23 Kandidaten trotz der meisten Erststimmen in ihren Wahlkreisen draußen. Der Mensch auf dem Stimmzettel siegt, doch die Parteirechnung erklärt seinen Sieg für ungedeckt. Das mag verfassungsrechtlich zulässig sein, politisch ist es ein Stück institutionalisierte Geringschätzung des unmittelbaren Wählerwillens. Auch der Bundeskanzler wird nicht vom Volk gewählt, sondern vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bürger erlebt einen monatelangen Kanzlerwahlkampf, darf den Kanzler jedoch niemals selbst ankreuzen. (2)
Noch deutlicher wird die Verengung im Umgang mit der AfD. Man muss diese Partei weder lieben noch von Kritik verschonen. Man darf ihre Aussagen prüfen, ihre Funktionäre hart angreifen und verfassungsfeindliche Bestrebungen mit rechtsstaatlichen Mitteln untersuchen. Was man nicht darf, ist rund ein Fünftel der Wähler so zu behandeln, als hätten sie mit ihrem Kreuz einen politischen Hygieneunfall verursacht. Die AfD erhielt 2025 bundesweit 20,8 Prozent der Zweitstimmen und 152 Sitze; sie ist damit die stärkste Oppositionsfraktion. Trotzdem wird nicht nur über ihre Argumente gestritten, sondern immer wieder über ihre vollständige Ausschaltung diskutiert. Ein Parteiverbot kann rechtlich allein das Bundesverfassungsgericht aussprechen; antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Gerade deshalb ist jeder Versuch gefährlich, die politische Auseinandersetzung durch administrative Etiketten und moralische Kontaktsperren zu ersetzen. (3)
Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 vorläufig, die Gesamtpartei bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu behandeln. Wer diesen rechtsstaatlichen Zwischenstand unterschlägt, weil er nicht in die gewünschte Erzählung passt, betreibt keine Verteidigung der Demokratie, sondern politische Ergebnisverwaltung. Ein Rechtsstaat darf beobachten, prüfen und urteilen. Er darf aber nicht erst öffentlich verurteilen und anschließend darauf hoffen, dass irgendein Gericht die politische Wirkung Jahre später wieder aus der Welt schafft. Ein Verdacht ist kein Urteil, eine Behörde kein Verfassungsgericht und eine Pressemitteilung kein Ersatz für ein rechtskräftiges Verfahren. (4)
Und während Parteien, Fraktionen, Behörden und Kommentatoren darüber entscheiden, welche Opposition noch als anständig gilt, bleibt der Bürger auf Bundesebene von verbindlichen Sachentscheidungen nahezu vollständig ausgeschlossen. Das Grundgesetz sieht Volksentscheide im Bund grundsätzlich nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes vor; allgemeine, von Bürgern erzwingbare Referenden über Gesetze existieren nicht. Man hält den Menschen für reif genug, Steuern zu zahlen, politische Großprojekte zu finanzieren, energiepolitische Experimente auszuhalten und Fehlentscheidungen über Jahrzehnte abzutragen, aber nicht für reif genug, über zentrale Sachfragen selbst abzustimmen. Das ist noch keine totale Totalität. Es ist jedoch die Vorstufe einer betreuten Demokratie, in der das Volk als Souverän feierlich erwähnt, bei Sonntagsreden mit Samthandschuhen gestreichelt und praktisch auf den Wahltag reduziert wird. (5)
Das Ministerium für betreutes Wirklichkeitsgefühl
Die moderne politische Gleichrichtung braucht keinen uniformierten Zensor, der morgens in den Redaktionen erscheint und mit rotem Bleistift die unerwünschten Sätze streicht; sie funktioniert eleganter, weil ein beträchtlicher Teil des öffentlichen Personals längst dieselben Hochschulen, dieselben Hauptstadtveranstaltungen, dieselben Expertenzirkel und denselben moralischen Wortschatz teilt. Deutschland besitzt freie Medien, konkurrierende Verlage, kritische Magazine, private Sender und eine verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Wer daraus jedoch folgert, eine freie Medienordnung könne gar keine geistige Verengung hervorbringen, verwechselt die Abwesenheit staatlicher Befehle mit der Anwesenheit wirklicher Vielfalt. Der Media Pluralism Monitor 2026 bewertet die politische Unabhängigkeit deutscher Medien zwar mit einem niedrigen Risikowert von 17 Prozent; zugleich liegt das Risiko bei der Marktvielfalt bei 49 Prozent, während Google, Meta und Amazon rund 72 Prozent des deutschen digitalen Werbemarktes kontrollieren. Die Gefahr sitzt also nicht notwendig als Regierungsbeamter im Sender, sondern als ökonomischer Druck, algorithmischer Türsteher und sozialer Gleichklang in den Köpfen derjenigen, die darüber entscheiden, welches Thema groß, welches klein und welches gar nicht erst sichtbar wird. (6)
Das Ergebnis ist keine zentral befohlene Propaganda, sondern ein merkwürdig gleichförmiger Chor, dessen Sänger ihre Unabhängigkeit ehrlich beteuern und dennoch erstaunlich häufig dieselben Begriffe, dieselben Verdächtigen und dieselben zulässigen Schlussfolgerungen präsentieren. Regierungskritik findet statt, aber sie bleibt oft innerhalb eines eingezäunten Gartens: Man darf über handwerkliche Fehler, schlechte Kommunikation und ungeschickte Minister streiten, während die Grundannahmen großer politischer Projekte bereits als moralisch unangreifbar behandelt werden. Wer den Zaun berührt, erlebt Framing nicht als offenes Verbot, sondern als gesellschaftliche Vorverurteilung. Er ist nicht einfach ein Gegner, sondern „umstritten“, „radikal“, „populistisch“, „wissenschaftsfeindlich“ oder „demokratiegefährdend“, noch bevor sein Argument vollständig wiedergegeben wurde. Sprache wird so nicht zum Werkzeug der Erkenntnis, sondern zur Grenzanlage des Sagbaren. Orwell nannte dieses Prinzip Neusprech: Man verbietet den Gedanken nicht unmittelbar, man verkleinert das Vokabular, in dem er ohne gesellschaftliche Selbstbeschädigung ausgesprochen werden kann.
Während der Bürger vor dem Bildschirm scheinbar sinnlos darüber diskutiert, welche Formulierung noch anständig ist, wird die konkrete Politik häufig weit entfernt von dieser öffentlichen Bühne vorbereitet. Lobbyismus ist nicht automatisch Korruption; Ministerien brauchen Fachwissen, und auch Gewerkschaften, Sozialverbände, Umweltorganisationen, Kirchen und Bürgerinitiativen vertreten Interessen. Aber der Zugang zur Macht ist keine Dorfversammlung, in der jeder denselben Stuhl erhält. Finanzstarke Unternehmen, Verbände und Beratungsfirmen beschäftigen eigene Abteilungen, Juristen, ehemalige Amtsträger und professionelle Netzwerker, während der normale Bürger allenfalls eine Eingangsbestätigung aus dem Abgeordnetenbüro bekommt. Selbst eine Bundestagsdrucksache vom Januar 2026 stellt fest, dass in der Praxis häufig besonders gut ausgestattete Interessengruppen erfolgreich sind. Der seit Juni 2024 vorgeschriebene „Exekutive Fußabdruck“ sollte offenlegen, welche Dritten wesentlich an Gesetzesentwürfen mitwirkten; nach den in derselben Drucksache wiedergegebenen Auswertungen wurde er jedoch bei 90 von 120 untersuchten Entwürfen gar nicht erwähnt, und bei einer späteren Untersuchung enthielten nur 13 von 91 Entwürfen Angaben zum Einfluss von Interessenvertretungen. (7)
Hier beginnt die totale Tendenz nicht mit einem Großen Bruder, sondern mit tausend kleinen Zugangskarten. Der Bürger sieht das Parlament, hört die Debatte und liest am nächsten Morgen die Schlagzeilen, erfährt aber oft nicht, wer zuvor im Ministerium saß, Textbausteine lieferte, Folgen berechnete, Ausnahmen verlangte oder einen Referentenentwurf in die gewünschte Richtung schob. Demokratie wird dann nicht abgeschafft, sondern vorverlagert: Die sichtbaren Institutionen bleiben stehen, doch die entscheidenden Weichen werden in Räumen gestellt, zu denen der Souverän keinen Schlüssel besitzt. Genau darin liegt die größere Gefahr unserer Zeit. Nicht, dass niemand mehr widersprechen darf, sondern dass Widerspruch folgenlos verhallt, während professionell organisierte Macht ihre Wünsche bereits in Gesetzessprache übersetzen lässt.
Die totale Totalität braucht keinen Großen Bruder
Die kommende Form der Unfreiheit wird also nicht an schwarzen Uniformen zu erkennen sein, sondern an der freundlichen Oberfläche einer Anwendung, die verspricht, alles schneller, sicherer und bequemer zu machen. Die Bundesregierung hat im Mai 2026 mit dem Entwurf eines Digitale-Identitäten-Gesetzes die nationale Grundlage für die europäische EUDI-Wallet auf den Weg gebracht; ab Januar 2027 soll sie nach Regierungsplanung für Ausweise, Führerscheine, Altersnachweise, Bankgeschäfte, Mobilfunkverträge und Verwaltungsleistungen nutzbar sein. Das ist zunächst keine elektronische Fußfessel, sondern ein technisches Werkzeug, das den Alltag tatsächlich vereinfachen kann. Gefährlich wird es dort, wo aus freiwilliger Bequemlichkeit eine faktische Voraussetzung gesellschaftlicher Teilnahme entsteht, wo der analoge Weg zwar auf dem Papier bleibt, in der Wirklichkeit aber so langsam, teuer und umständlich gemacht wird, dass nur noch der digital erfasste Bürger als vollwertiger Bürger gilt. Eine zentrale Identität muss nicht missbraucht werden. Sie muss nur mit immer mehr Lebensbereichen verknüpft werden, bis derjenige, der sich der Verknüpfung entzieht, plötzlich erklären soll, was er zu verbergen habe. (8)
Dasselbe Muster zeigt sich im digitalen Meinungskorridor. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen zu Meldewegen, Begründungen und Beschwerdemöglichkeiten; die Bundesnetzagentur ist in Deutschland zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle, zertifiziert unter anderem sogenannte Trusted Flagger, löscht nach eigener Darstellung jedoch selbst keine Beiträge und ordnet auch keine Kontensperrungen an. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nicht jede Plattformaufsicht Zensur ist. Aber ein demokratischer Staat wäre töricht, wenn er nicht zugleich prüfte, welche Organisationen bevorzugt melden dürfen, nach welchen Kriterien Plattformen Reichweite begrenzen und ob rechtmäßige, aber unbequeme Äußerungen aus Angst vor Sanktionen vorsorglich verschwinden. Die gefährlichste Zensur ist nicht der spektakulär verbotene Satz, sondern der Satz, den ein Mensch gar nicht mehr schreibt, weil er berufliche Nachteile, Kontosperrungen oder öffentliche Brandmarkung erwartet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil bereits 1983 beschrieben, dass Menschen ihre Freiheit nicht mehr unbefangen ausüben können, wenn sie nicht überblicken, wer welche Informationen über sie besitzt und wie diese verwendet werden. (9)
Selbst die europäische KI-Verordnung verbietet bestimmte Formen des Social Scoring, manipulative Systeme und einzelne biometrische Kategorisierungen. Das ist eine wichtige Schutzmauer, aber zugleich ein Eingeständnis dessen, was technisch längst möglich ist: Menschen können aus Datenbeständen bewertet, sortiert, vorhergesagt und in Risikogruppen verwandelt werden, ohne dass je ein Beamter ihre Wohnung betreten müsste. Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnte 2026 zudem davor, den engen europarechtlichen Spielraum für eine Speicherung von IP-Adressen politisch zu überdehnen. Wo jede neue Krise nach mehr Daten, längeren Speicherfristen und weiteren Befugnissen ruft, wird Ausnahme für Ausnahme zum Normalzustand. (10)
Die totale Totalität wäre deshalb kein Staat, der morgens befiehlt, was alle denken müssen. Sie wäre ein System, das Identität, Kommunikation, Zahlungswege, Verwaltung, politische Reputation und gesellschaftliche Teilhabe so eng miteinander verschaltet, dass Abweichung technisch möglich, praktisch aber ruinös wird. Deutschland ist dort noch nicht angekommen. Es besitzt Gerichte, Grundrechte, freie Wahlen und Widerspruch. Doch diese Sicherungen leben nicht von ihrem ehrwürdigen Namen, sondern davon, dass Bürger sie benutzen, Journalisten sie verteidigen, Richter unabhängig bleiben und Parlamente Macht zurückholen, statt sie an Behörden, Plattformen und vermeintlich unfehlbare Experten weiterzureichen. Wer jede Warnung als Verschwörung verspottet, wird eines Tages feststellen, dass die Tür zur Freiheit nicht zugeschlagen wurde. Man hat sie bloß mit einem digitalen Schloss versehen und den Schlüssel im Namen unserer Sicherheit zentral verwahrt.
Eine hier notwendige Ergänzung ist: „Der grüne Kommunismus“
Wer verstehen will, wie eine Gesellschaft dazu gebracht wird, Einschränkungen nicht nur hinzunehmen, sondern sie als moralischen Fortschritt zu begrüßen, findet in meinem Buch „Der grüne Kommunismus“ eine notwendige Ergänzung zu dieser Debatte. Das Buch handelt nicht von Umweltschutz als verantwortungsvoller Aufgabe, nicht von sauberem Wasser, gesunden Böden oder dem vernünftigen Umgang mit endlichen Ressourcen. Es untersucht vielmehr den geistigen Umbau, der beginnt, sobald Wachstum pauschal zur Schuld, Wohlstand zum Verdachtsfall und Verzicht zur bürgerlichen Tugend erklärt wird. Eine Ideologie wird schließlich nicht dadurch mächtig, dass sie sich offen als Zwangssystem ankündigt. Sie gewinnt Macht, indem sie ihre politischen Ziele in moralische Pflichten verwandelt und jeden Zweifel als Charakterfehler behandelt.
Von Degrowth-Konzepten über die kulturelle Selbstbegrenzung bis zur politischen Erzählung vom grundsätzlich schädlichen Menschen beschreibt dieser Band, wie Narrative entstehen, wie Begriffe ihre Bedeutung verändern und wie aus freiwilliger Rücksicht eine staatlich organisierte Schrumpfungsordnung werden kann. Der entscheidende Punkt ist nicht, ob eine Gesellschaft Ressourcen schonen soll. Natürlich soll sie das. Die Frage lautet, wer festlegt, welches Leben noch als angemessen gilt, wie viel Mobilität, Eigentum, Wärme, Konsum und persönliche Entfaltung dem Einzelnen zugestanden werden und warum ausgerechnet jene politischen und wirtschaftlichen Kreise, die den Bürger zur Bescheidenheit erziehen, selbst so selten durch demonstrative Anspruchslosigkeit auffallen.
„Der grüne Kommunismus“ ist daher keine Abrechnung mit Natur- oder Klimaschutz, sondern eine Analyse politischer Programmierung. Das Buch zeigt, wie aus Angst Zustimmung, aus Zustimmung Gewohnheit und aus Gewohnheit ein System werden kann, dessen Vorgaben kaum noch als politische Entscheidungen erkannt werden. Wer die totalitäre Tendenz unserer Gegenwart verstehen will, muss auch ihre moralische Verpackung betrachten.
Der Bürger muss wieder aufrecht gehen
Eine freie Gesellschaft zerbricht nicht erst dann, wenn die letzte oppositionelle Zeitung geschlossen, die letzte Wahl abgesagt und der letzte Kritiker abgeholt wird. Sie beginnt dort zu zerbrechen, wo Menschen aus Bequemlichkeit schweigen, weil Widerspruch Ärger machen könnte; wo Parteien ihre Gegner lieber moralisch vernichten als politisch schlagen; wo Journalisten Haltung mit Nähe zur Macht verwechseln; wo Bürger ihre Verantwortung an Experten, Behörden und digitale Systeme abgeben, solange die Oberfläche freundlich aussieht. Freiheit ist kein Besitzstand, den frühere Generationen für uns im Grundgesetz eingelagert haben. Sie ist eine tägliche Zumutung. Sie verlangt Aufmerksamkeit, Mut, Urteilskraft und die Bereitschaft, auch dem politischen Gegner jene Rechte zuzugestehen, die man für sich selbst beansprucht.
Der Staat darf stark sein, wo er Recht schützt und die Schwachen gegen Willkür verteidigt. Er darf aber nicht zum Erzieher werden, der erwachsene Bürger nach politischer Zuverlässigkeit oder moralischer Brauchbarkeit sortiert. Medien dürfen einordnen, aber sie dürfen das Denken nicht durch Etiketten ersetzen. Parteien dürfen kämpfen, aber sie dürfen die Republik nicht als geschlossenen Verein behandeln. Technik darf dienen, doch sie darf niemals zur unsichtbaren Bedingung gesellschaftlicher Teilhabe werden. Und der Bürger darf sich nicht länger damit begnügen, alle vier Jahre ein Kreuz zu setzen und anschließend zuzusehen, wie andere in seinem Namen Entscheidungen treffen, deren Folgen er bezahlen, ertragen und seinen Kindern erklären soll.
Wir sind noch nicht in Orwells „1984“. Gerade deshalb können wir noch verhindern, dort anzukommen. Nicht mit Hass, Gewalt oder einem neuen Führerkult, sondern mit offenem Streit, rechtsstaatlicher Härte gegen wirkliche Verfassungsfeinde, ebenso harter Kontrolle staatlicher Macht und einer Öffentlichkeit, die Argumente wieder wichtiger nimmt als Gesinnungsstempel. Die Demokratie braucht keinen gehorsamen Untertanen. Sie braucht den aufrechten Bürger.
Bitte werden oder bleiben Sie gesund, denn das ist das höchste Gut, das wir haben.
Herzlichst
Ihr Alfred-Walter von Staufen
Abbildung:
- Alfred-Walter von Staufen
Quellen:
(1) https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/?id=a%3D204
(2) https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlsystem.html; https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw09-wahlkreis-unbesetzt-1055568; https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/kanzlerwahl
(3) https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html; https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/brd_parlamentarismus; https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
(4) https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
(5) https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321355/volksentscheid-volksbegehren/
(6) https://cmpf.eui.eu/country/germany-2026/)
(7) https://dserver.bundestag.de/btd/21/038/2103824.pdf
(8) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-brieftasche-2431500; https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/bmds-staatsmodernisierung-2438784
(9) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/DSC/4_UeberdenDSC/Aufgaben/dokument.html; https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/DSC/1_Themen/Schutz/dokument.html; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html
(10) https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu?locale=de; https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Inhalte/Reden/2026/2026-05-06_Vorstellung_34.TB.html

















