Rubrik: Demokratie – Zwischen Wahrheit und Mythos
Von Alfred-Walter von Staufen
In eigener Sache:
Es gehört inzwischen fast zum Ritual, dass meine Texte über Demokratie nicht ohne Widerspruch bleiben. Der Vorwurf, der dabei am häufigsten erhoben wird, klingt zunächst schlicht, trägt aber eine bemerkenswerte Schärfe in sich: zu wohlwollend, zu nachsichtig, zu sehr geneigt, an etwas festzuhalten, das viele längst für eine Fassade halten. Und doch liegt gerade in diesem Vorwurf ein Missverständnis, das sich nicht durch Lautstärke, sondern nur durch genaues Hinsehen auflösen lässt.
Denn das, was hier verteidigt wird, ist nicht das, was sich im täglichen politischen Betrieb als „Demokratie“ ausgibt, sondern die Idee selbst – die Vorstellung, dass politische Ordnung aus dem Willen der Bürger hervorgeht, dass Entscheidungen nicht über, sondern aus der Gesellschaft heraus entstehen. An dieser Idee festzuhalten, ist kein naiver Optimismus, sondern eher eine Form von Beharrlichkeit, vielleicht sogar Trotz.
Die Irritation beginnt dort, wo sich diese Idee mit der gelebten Realität reibt. Wenn Organisationen, die nie zur Wahl standen, Einfluss auf politische Prozesse nehmen; wenn wissenschaftliche Gremien, etwa die Leopoldina, Empfehlungen formulieren, die politische Wirkung entfalten; wenn Netzwerke aus Lobbygruppen, Beratungsinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen in Entscheidungsräume vordringen, ohne selbst demokratisch legitimiert zu sein – dann verschiebt sich etwas. Nicht abrupt, nicht sichtbar, aber spürbar.
Es wäre jedoch zu einfach, hier von einem plötzlichen Bruch zu sprechen. Die Demokratie wurde nicht abgeschafft. Nein, sie hat sich verändert, gewandelt, ausgedehnt – vielleicht auch verästelt. Was einst als klar erkennbare Struktur erschien, wirkt heute eher wie ein Geflecht, ein Organismus mit vielen Armen, die in unterschiedliche Richtungen greifen, ohne dass immer eindeutig ist, wo der Impuls entsteht.
Gerade darin liegt die Herausforderung. Nicht in der Verteidigung eines Zustands, sondern im Versuch, eine Entwicklung zu verstehen, die sich nicht auf einfache Formeln reduzieren lässt – und die dennoch danach verlangt, neu sichtbar gemacht zu werden, dort, wo sie ihren Ursprung hat: bei den Bürgern selbst.
Die Illusion der Unfreiheit: Wie souverän ist Deutschland wirklich?
Zwischen Selbstbestimmung und stiller Steuerung
Der Mann steht vor dem Fahrkartenautomaten, die Stirn leicht gerunzelt, nicht aus Unverständnis, sondern aus einer dieser kleinen, kaum greifbaren Irritationen, die sich in den Alltag schleichen wie ein leiser Zweifel, der nicht laut genug ist, um ausgesprochen zu werden, aber auch nicht leise genug, um überhört zu werden; er tippt, zögert, liest die Hinweise auf dem Bildschirm, akzeptiert die Tarifstruktur, die er nicht ganz versteht, bestätigt die Auswahl, hält kurz inne, als müsse er prüfen, ob diese Entscheidung tatsächlich seine eigene ist, oder nur eine von vielen, die längst vorstrukturiert wurden.
Hinter ihm wartet eine kleine Schlange, niemand spricht, niemand drängt, alles wirkt geordnet, effizient, beinahe reibungslos, und doch liegt in dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit etwas Merkwürdiges, etwas, das sich nicht in Worte fassen lässt, aber sich bemerkbar macht in den kurzen Blicken auf die Uhr, in den reflexhaften Bewegungen, die nicht mehr überlegt, sondern ausgeführt werden.
Die Bahn fährt ein, Türen öffnen sich, Menschen steigen ein, setzen sich, blicken auf ihre Geräte, lesen Nachrichten, die ihnen erklären, was geschieht, und manchmal auch, was sie darüber denken sollen, während draußen die Landschaft vorbeizieht, ruhig, unspektakulär, fast beruhigend in ihrer Gleichmäßigkeit.
Es ist eine Szene ohne Drama, ohne Bruch, ohne sichtbaren Konflikt – und vielleicht gerade deshalb geeignet, eine Frage hervorzubringen, die sich nicht aufdrängt, sondern entsteht, langsam, tastend, fast widerwillig: Wie viel von dem, was hier geschieht, ist tatsächlich entschieden, und wie viel lediglich ausgeführt?
Es beginnt selten mit großen Zweifeln, eher mit kleinen Verschiebungen, mit dem Gefühl, dass Entscheidungen nicht mehr dort getroffen werden, wo sie sichtbar sind, sondern an Orten, die sich der unmittelbaren Wahrnehmung entziehen; nicht verborgen im Sinne eines Geheimnisses, sondern ausgelagert, verschoben, eingebettet in Prozesse, die sich rational erklären lassen und doch schwer zu greifen sind.
Wenn Gesetze in Brüssel entworfen, in Berlin beschlossen und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, stellt sich nicht sofort die Frage nach Souveränität, sondern zunächst die nach Zuständigkeit, nach Effizienz, nach Notwendigkeit, und erst später – wenn überhaupt – die nach Verantwortung; wer entscheidet, wer trägt die Folgen, und wer bleibt letztlich rechenschaftspflichtig?
Die Irritation liegt nicht in einem offensichtlichen Verlust von Freiheit, sondern in ihrer Veränderung, in der Art, wie sie organisiert, strukturiert, vielleicht auch neu definiert wird, ohne dass dieser Prozess als solcher wahrgenommen wird; Freiheit wird nicht abgeschafft, sie wird verwaltet, reguliert, angepasst, und genau darin liegt ihre eigentümliche Verschiebung.
Es ist eine leise Frage, die sich daraus ergibt: Ist Souveränität noch ein Zustand, oder bereits ein Arrangement? Und wenn sie ein Arrangement ist, wer hat es gestaltet – und nach welchen Maßstäben?
Diese Frage bleibt zunächst offen, nicht aus Mangel an Antworten, sondern weil jede vorschnelle Antwort die Komplexität verkürzen würde, die sich hinter ihr verbirgt; denn was hier zur Debatte steht, ist nicht nur ein politischer Begriff, sondern ein Selbstverständnis, das sich nicht auflösen lässt, ohne dass etwas Entscheidendes verloren geht – vielleicht nicht die Freiheit selbst, aber die Vorstellung von ihr.
Die Bundesrepublik Deutschland ist formal ein souveräner Staat, eingebettet in internationale Strukturen, die freiwillig eingegangen wurden und vertraglich geregelt sind, und doch zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass diese Einbettung nicht nur Handlungsspielräume eröffnet, sondern auch begrenzt; die Mitgliedschaft in der Europäischen Union etwa bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Gesetzgebung auf europäischer Ebene vorbereitet oder direkt beschlossen wird, während nationale Parlamente häufig nur noch in der Rolle der Umsetzung agieren.
(Europäische Kommission, EU-Verordnungen)
Hinzu kommt die wirtschaftliche Verflechtung, die sich nicht allein in Handelsbeziehungen ausdrückt, sondern in Abhängigkeiten, die politisch kaum ignoriert werden können; Energiepolitik, Lieferketten, Finanzmärkte – all diese Bereiche sind so stark globalisiert, dass nationale Entscheidungen selten isoliert getroffen werden können, ohne Rückwirkungen zu erzeugen, die wiederum neue Anpassungen erfordern.
(Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, OECD-Berichte)
Auch im Bereich der Sicherheitspolitik zeigt sich eine ähnliche Struktur: Die Mitgliedschaft in militärischen Bündnissen schafft Schutz, aber auch Verpflichtungen, die den Handlungsspielraum einschränken können, wobei diese Einschränkungen nicht notwendigerweise als Verlust empfunden werden, sondern als Teil eines größeren Sicherheitsarrangements, das wiederum eigene Logiken entwickelt.
(NATO-Verträge)
Interessant ist dabei weniger die Existenz dieser Strukturen als ihre Wahrnehmung; sie werden selten als Fremdbestimmung erlebt, sondern als Rahmenbedingungen, als selbstverständlich gewordene Voraussetzungen politischen Handelns, und genau darin liegt ihre Wirkung: Sie strukturieren Entscheidungen, ohne als äußere Zwänge sichtbar zu sein.
Die Rolle von Nichtregierungsorganisationen, Thinktanks und wissenschaftlichen Institutionen verstärkt diesen Eindruck; sie beraten, analysieren, formulieren Empfehlungen, die in politische Prozesse einfließen, ohne selbst demokratisch legitimiert zu sein, was nicht zwangsläufig problematisch ist, aber die Frage aufwirft, wie sich Einfluss und Verantwortung zueinander verhalten.
(Sachverständigenrat, diverse Forschungsinstitute)
Die Medien schließlich, als Vermittler und Deuter politischer Realität, tragen ihren Teil dazu bei, indem sie Themen setzen, Perspektiven gewichten, Debatten strukturieren, und dabei nicht nur informieren, sondern auch interpretieren, oft subtil, manchmal bewusst, selten vollständig transparent. (Studien zur Medienwirkung, Reuters Institute Digital News Report)
All diese Elemente zusammengenommen ergeben kein klares Bild von Fremdbestimmung, sondern eher ein Geflecht von Einflüssen, das sich schwer entwirren lässt; Souveränität erscheint hier nicht als absolute Größe, sondern als dynamisches Verhältnis, das sich ständig verändert, ohne dass dieser Wandel immer klar benannt wird.
Die Vorstellung, dass politische Souveränität uneingeschränkt existieren könne, ist historisch betrachtet eher die Ausnahme als die Regel; bereits im 19. Jahrhundert waren Staaten eingebunden in Bündnisse, Abhängigkeiten, Machtkonstellationen, die ihre Handlungsmöglichkeiten bestimmten, ohne sie vollständig aufzuheben.
Das Deutsche Reich etwa war formal souverän, aber eingebettet in ein europäisches Gleichgewichtssystem, das seine Außenpolitik maßgeblich beeinflusste; Entscheidungen wurden nicht im luftleeren Raum getroffen, sondern im Kontext von Allianzen, Rivalitäten und wirtschaftlichen Interessen, die ihrerseits eigene Dynamiken entwickelten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Frage der Souveränität in Deutschland besonders deutlich, da sie zunächst eingeschränkt war und erst schrittweise wiederhergestellt wurde, begleitet von internationalen Verpflichtungen, die bis heute fortwirken; diese Entwicklung zeigt, dass Souveränität nicht einfach gegeben ist, sondern ausgehandelt, definiert, manchmal auch begrenzt wird.
(Pariser Verträge, Zwei-plus-Vier-Vertrag)
Die europäische Integration kann in diesem Kontext als bewusste Entscheidung verstanden werden, nationale Souveränität zugunsten gemeinsamer Strukturen zu teilen, nicht als Verlust, sondern als Transformation; allerdings bleibt die Frage bestehen, ob diese Transformation vollständig verstanden oder lediglich akzeptiert wurde.
Auch frühere Gesellschaften kannten Formen indirekter Steuerung, sei es durch wirtschaftliche Abhängigkeiten, religiöse Autoritäten oder soziale Normen, die das Handeln der Menschen beeinflussten, ohne als Zwang empfunden zu werden; Freiheit war stets eingebettet in Strukturen, die sie ermöglichten und zugleich begrenzten.
Die Gegenwart unterscheidet sich weniger durch das Vorhandensein solcher Strukturen als durch ihre Komplexität und Unsichtbarkeit; was früher sichtbar war – etwa in Form klarer Hierarchien oder direkter Befehle –, erscheint heute oft als Netzwerk, als Prozess, als System, das sich nicht auf einen Ursprung zurückführen lässt.
Vielleicht liegt das eigentliche Problem nicht in der Frage, ob Souveränität existiert, sondern darin, wie sie gedacht wird; als absolute Unabhängigkeit, als vollständige Selbstbestimmung, oder als Fähigkeit, innerhalb gegebener Strukturen handlungsfähig zu bleiben, ohne sich vollständig von ihnen bestimmen zu lassen.
Wenn Freiheit nicht die Abwesenheit von Einfluss bedeutet, sondern die Möglichkeit, mit Einfluss umzugehen, ihn zu erkennen, zu reflektieren, vielleicht auch zu verändern, dann verschiebt sich die Perspektive; die Frage lautet nicht mehr, ob es Fremdbestimmung gibt, sondern wie sie wirkt, wie sie wahrgenommen wird, und ob sie als solche überhaupt erkannt wird.
Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit, zwischen Entscheidung und Struktur, zwischen dem Gefühl, handeln zu können, und der Möglichkeit, tatsächlich etwas zu verändern; ein Spannungsfeld, das sich nicht auflösen lässt, sondern ausgehalten werden muss, vielleicht gerade deshalb, weil es keine eindeutige Antwort gibt.
Der Gedanke, Behauptungen zu prüfen, nicht um sie zu bestätigen, sondern um sie zu verstehen, gewinnt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung; er verlangt eine Haltung, die weder vorschnell urteilt noch sich mit einfachen Erklärungen zufriedengibt, sondern bereit ist, Ambivalenzen auszuhalten.
Und vielleicht ist es genau diese Ambivalenz, die den Kern der modernen Souveränität ausmacht: nicht die klare Trennung zwischen Freiheit und Unfreiheit, sondern ihr Ineinander, ihr Wechselspiel, das sich nicht vollständig entwirren lässt.
Man könnte sagen – und es wäre nicht ganz falsch –, dass Souveränität weniger ein Zustand ist als eine Praxis, ein fortwährender Prozess des Aushandelns, des Prüfens, des Infragestellens, der nie abgeschlossen ist, weil die Bedingungen, unter denen er stattfindet, sich ständig verändern.
Die Szene am Fahrkartenautomaten bleibt unspektakulär, auch im Rückblick, vielleicht gerade deshalb; sie enthält keine dramatische Enthüllung, keine klare Antwort, sondern nur diesen kleinen Moment des Innehaltens, in dem sich eine Frage andeutet, die nicht weiter verfolgt wird, weil der Zug wartet, der Alltag ruft, die Abläufe funktionieren.
Und doch bleibt etwas zurück, ein Rest von Ungewissheit, der sich nicht auflösen lässt, weil er nicht laut genug ist, um zur Gewissheit zu werden, aber auch nicht leise genug, um zu verschwinden; eine Art gedanklicher Schatten, der sich zwischen die Dinge legt, ohne sie zu verdunkeln.
Vielleicht liegt darin die eigentliche Herausforderung: nicht darin, eine endgültige Antwort zu finden, sondern darin, die Frage nicht zu verlieren, sie nicht vorschnell zu beruhigen, sondern sie mitzunehmen, weiterzutragen, auch wenn sie unbequem bleibt.
Denn wenn Souveränität etwas ist, das sich nicht einfach feststellen lässt, sondern immer wieder neu gedacht werden muss, dann ist ihre Unsicherheit kein Zeichen von Schwäche, sondern von Lebendigkeit; ein Hinweis darauf, dass sie nicht abgeschlossen ist, sondern offen – und vielleicht genau deshalb von Bedeutung.
Zwischen formaler Souveränität und geteilter Wirklichkeit
Es gehört zu den eigentümlichen Konstanten politischer Debatten, dass Begriffe überdauern, obwohl ihre ursprüngliche Bedeutung längst verblasst ist. Einer dieser Begriffe ist der „Feindstaat“. Er existiert tatsächlich noch in der Charta der Vereinte Nationen, genauer in den Artikeln 53 und 107, und verweist dort auf die unmittelbare Nachkriegsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg. Deutschland und Japan wurden in diesem Kontext als Staaten bezeichnet, gegen die Zwangsmaßnahmen auch ohne Zustimmung des Sicherheitsrats möglich gewesen wären.
(UN-Charta, 1945)
Heute jedoch spielt dieser Begriff weder politisch noch rechtlich eine relevante Rolle. Die entsprechende Praxis ist obsolet, die internationale Staatengemeinschaft behandelt Deutschland längst als gleichberechtigten Partner, nicht als Objekt besonderer Vorbehaltsrechte. Dennoch taucht der Begriff immer wieder in populären Debatten auf, häufig verbunden mit der Behauptung, Deutschland sei in irgendeiner Form noch immer „Feindstaat“ oder gar „besetzt“.
(Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, 2017)
Solche Thesen halten einer juristischen Prüfung nicht stand. Die rechtlichen Folgen des Zweiten Weltkriegs sind weitgehend abgeschlossen worden, insbesondere durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zusprach. Auch die Behauptung, es gebe keinen Friedensvertrag, ist formal zwar korrekt, aber inhaltlich irreführend, da der Zwei-plus-Vier-Vertrag genau diese Funktion übernommen hat – völkerrechtlich anerkannt und von allen ehemaligen Alliierten getragen.
(Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, 1990)
Was bleibt, sind wenige, klar definierte rechtliche Nachwirkungen, etwa in Form historischer Verpflichtungen oder internationaler Einbindung, nicht jedoch eine fortbestehende Fremdherrschaft. Und doch – und hier beginnt die eigentliche Verschiebung – endet die Frage nach Souveränität nicht bei der juristischen Klärung.
Denn selbst wenn Deutschland völkerrechtlich souverän ist, bedeutet das nicht, dass diese Souveränität in allen Bereichen uneingeschränkt ausgeübt wird. Mit den Verträgen von Maastricht und Lissabon hat Deutschland, wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Teile seiner staatlichen Entscheidungsbefugnisse bewusst auf eine gemeinsame Ebene übertragen.
(Vertrag von Maastricht, 1992; Vertrag von Lissabon, 2007)
Diese Übertragung ist kein Verlust im klassischen Sinne, sondern eine Transformation. Politikwissenschaftlich spricht man von „Pooling of Sovereignty“, also der Bündelung von Souveränität, um gemeinsam größere Handlungsmacht zu entfalten. Doch diese Bündelung verändert die Wahrnehmung. Souveränität erscheint nicht mehr als ungeteilte Größe, sondern als etwas, das sich verteilt, verzweigt, manchmal auch entzieht.
Um diese Struktur zu verstehen, ist eine Unterscheidung notwendig. Auf der ersten Ebene steht die völkerrechtliche Souveränität. Deutschland besitzt ein klar definiertes Staatsgebiet, eine eigene Regierung, eine funktionierende Staatsgewalt und ist international anerkannt, etwa durch seine Mitgliedschaft in den Vereinte Nationen. Auch bleibt das Recht bestehen, internationale Bündnisse einzugehen oder zu verlassen – theoretisch sogar die Europäische Union selbst, wie das Beispiel des Brexit zeigt.
Auf der zweiten Ebene stehen die übertragenen Hoheitsrechte. Hier wird es konkreter. In bestimmten Bereichen entscheidet nicht mehr der Nationalstaat allein, sondern die europäische Ebene. Dazu gehören die Zollunion, die Wettbewerbspolitik oder die gemeinsame Handelspolitik. Gerade in wirtschaftlichen Fragen hat die EU erhebliche Kompetenzen. Die Durchsetzung von Wettbewerbsregeln gegenüber globalen Konzernen wie Google oder Apple zeigt, wie weit diese Befugnisse reichen.
(Europäische Kommission, Wettbewerbsverfahren)
Auch die Geldpolitik ist für die Staaten der Eurozone nicht mehr national steuerbar. Sie wird von der Europäische Zentralbank festgelegt, die unabhängig von nationalen Regierungen agiert und deren Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben.
(EZB-Statut, Art. 127 AEUV)
Daneben existieren Politikfelder, in denen Kompetenzen geteilt sind. Umweltpolitik, Landwirtschaft, Binnenmarkt oder Verbraucherschutz werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene gestaltet. Die EU setzt den Rahmen, die Mitgliedstaaten füllen ihn aus. Es ist eine Form kooperativer Steuerung, die Effizienz verspricht, aber auch Komplexität erzeugt.
Und schließlich gibt es Bereiche, in denen die nationale Souveränität weitgehend erhalten bleibt: Bildung, Kultur, große Teile der Steuerpolitik oder die innere Sicherheit. Es gibt keine europäische Armee, militärische Entscheidungen liegen weiterhin bei den Nationalstaaten, oft eingebunden in Bündnisse wie die NATO, aber nicht ersetzt durch eine supranationale Struktur.
Der entscheidende Punkt jedoch liegt nicht allein in der Verteilung dieser Kompetenzen, sondern im Verhältnis zwischen ihnen. Das europäische Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, überwacht durch den Europäischer Gerichtshof. Wenn nationale Gesetze gegen EU-Recht verstoßen, müssen sie angepasst oder aufgehoben werden.
(EuGH-Rechtsprechung, Costa/ENEL, 1964)
Hier entsteht jene Spannung, die die politische Debatte bis heute prägt. Kritiker sehen darin einen Verlust an Souveränität, weil nationale Entscheidungen letztlich von einer übergeordneten Instanz überprüft werden können. Befürworter hingegen argumentieren, dass es sich um eine gemeinsame Ausübung von Souveränität handelt, die gerade durch ihre Bündelung effektiver wird.
Diese Ambivalenz lässt sich nicht auflösen, ohne die Realität zu verkürzen. Denn beide Perspektiven enthalten ein Stück Wahrheit. Die Europäische Union ist weder ein klassischer Staatenbund noch ein voll entwickelter Bundesstaat. Sie ist ein hybrides System, ein Geflecht aus nationalen und supranationalen Elementen, das sich ständig weiterentwickelt.
Wenn im politischen Sprachgebrauch von „Brüssel“ die Rede ist, dann ist damit kein einheitlicher Akteur gemeint, sondern ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Institutionen: die Europäische Kommission, das Europäisches Parlament, der Rat der Europäischen Union und der Europäischer Gerichtshof.
Entscheidungen entstehen selten isoliert, sondern im Zusammenspiel dieser Organe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten. Nationale Interessen verschwinden nicht, sie werden verhandelt, abgestimmt, manchmal auch überstimmt. Es ist ein Prozess, der Transparenz verlangt, aber nicht immer bietet – und genau darin liegt ein Teil seiner politischen Sprengkraft.
Die Zahlen, die in diesem Zusammenhang kursieren, sind unterschiedlich, aber aufschlussreich. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Gesetzgebung direkt auf EU-Ebene entstehen, während in wirtschaftsrelevanten Bereichen der Anteil deutlich höher liegen kann, teilweise bis zu 60 Prozent.
(Bundeszentrale für politische Bildung, EU-Gesetzgebung)
Das bedeutet: Der Großteil der politischen Gestaltung bleibt national, aber zentrale Bereiche des wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmens werden europäisch bestimmt.
Was daraus folgt, ist keine einfache Antwort, sondern eine Verschiebung der Perspektive. Souveränität ist nicht verschwunden, aber sie hat ihre Form verändert. Sie ist nicht mehr ausschließlich an den Nationalstaat gebunden, sondern verteilt sich auf mehrere Ebenen, die miteinander verflochten sind.
Und vielleicht liegt genau hier der Punkt, an dem sich die ursprüngliche Frage neu stellt. Nicht als Behauptung, nicht als Vorwurf, sondern als Versuch, ein komplexes Geflecht zu verstehen, ohne es vorschnell zu vereinfachen. Denn die Vorstellung von völliger Unabhängigkeit war möglicherweise immer schon eine Konstruktion – und die Realität bestand stets aus Abhängigkeiten, die unterschiedlich sichtbar waren.
Die Gegenwart macht diese Abhängigkeiten nicht größer, aber deutlicher und vielleicht auch schwerer zu ignorieren.









